AGB

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von möblierten Unterkünften, sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Bewohner erbrachten Leistungen des Betreibers.

1.2 Abweichende Bestimmungen, auch soweit Sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bewohners oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Betreiber ausdrücklich schriftlich anerkannt.

§ 2 Vertragsabschluss

2.1 Durch eine Buchungsanfrage des Bewohners (sowohl schriftlich, als auch mündlich), kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Betreibers der Vertrag (Beherbergungsvertrag) zustande. Es steht dem Betreiber frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.

2.2 Vertragspartner sind der Betreiber und der Bewohner. Sofern die Buchung von einem Dritten für den Bewohner vorgenommen wurde, haftet der Besteller gegenüber dem Betreiber zusammen mit dem Bewohner als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Betreiber eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers, an den Bewohner weiterzugeben.

2.3 Der Bewohner ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Bewohner hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

2.4 Die Unter- oder Weitervermietung der Unterkunft, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Betreibers. Das Mietobjekt darf nur von der auf der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl genutzt und bewohnt werden. Zusammenkünfte und Feierlichkeiten, die über diesen Rahmen hinausgehen, sowie gewerbliche Veranstaltungen sind nicht gestattet. Das Mindestalter für Bewohner ist mit 18 Jahren festgelegt. Der Bewohner hat die Aufsichtspflicht für minderjährige Personen zu tragen und haftet für die Richtigkeit seiner Angaben bei der Buchung. Eltern haften für ihre Kinder.

§ 3 Zahlung

3.1 Der Bewohner ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für die Überlassung der Unterkunft und die von ihm gebuchten Zusatzleistungen vor seinem Aufenthalt zu bezahlen.

3.2 Der Betreiber ist berechtigt, bei oder nach Vertragsabschluss von dem Bewohner eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung des Gesamtpreises für den Aufenthalt zu verlangen.

3.3 Kostenpflichtige Zusatzleistungen des Betreibers sind jeweils bei der Buchung im Voraus oder bei Check In zu bezahlen. Die Nebenkosten für Gas, Wasser, Strom und Internet sind im Mietpreis inbegriffen.

3.4 Wünscht der Bewohner eine Verlängerung des Vertrages, ist der Betreiber berechtigt, bei oder nach Vereinbarung der Vertragsverlängerung eine Vorauszahlung bis zur Höhe des voraussichtlichen Gesamtpreises für den Verlängerungszeitraum zu verlangen. Für die Vereinbarung der Vertragsverlängerung gelten die Bestimmungen in Ziffer 2.1 entsprechend.

3.5 Rechnungen des Betreibers ohne Fälligkeitsdatum sind binnen einer Woche ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

3.6 Gerät der Bewohner gegenüber dem Betreiber mit der Erfüllung einer Forderung in Verzug, ist der Betreiber berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Bewohner, sofort fällig zu stellen. Bei Zahlungsverzug ist der Betreiber berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Der Betreiber behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann eine Mahngebühr von 5,00 EUR erhoben werden.

3.7 Der Bewohner kann gegenüber Forderungen des Betreibers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

§ 4 An- und Abreise

4.1 Die gebuchte Unterkunft steht dem Bewohner am vereinbarten Anreisetag ab 12:00 Uhr zur Verfügung. Sofern keine Andere Uhrzeit mit dem Betreiber vereinbart wurde, besteht kein Anspruch auf eine frühere Bereitstellung der Unterkunft.

4.2 Am vereinbarten Abreisetag ist die Unterkunft, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 10:00 Uhr dem Betreiber oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen, gereinigten Zustand (Endreinigung ausgenommen), gemäß den vereinbarten Abreden und den Festlegungen der Hausordnung zurückzugeben. Türen und Fenster sind zu schließen. Sämtliche Schlüssel sind persönlich auszuhändigen. Dem Betreiber oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu.

4.3 Wenn der Bewohner später anreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Betreiber für die Tage, an denen er die reservierte Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis zu zahlen.

4.4 Bei verspäteter Räumung und Rückgabe der Unterkunft ist der Bewohner verpflichtet, für die vertragsüberschreitende Vorenthaltung der Ferienwohnung 50% des Übernachtungspreises (Listenpreis) als Nutzungsentgelt an den Betreiber zu zahlen. Dauert die vertragsüberschreitende Vorenthaltung des Apartments über 14:00 Uhr des vereinbarten Abreisetages hinaus an, ist der Bewohner verpflichtet, den vollen Übernachtungspreis als Nutzungsentgelt zu zahlen. Vertragliche Ansprüche des Bewohners werden hierdurch nicht begründet. Der Betreiber behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor. Dem Bewohner steht es in diesem Fall frei nachzuweisen, dass dem Betreiber kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

§ 5 Besondere Hinweise

5.1 Das Rauchen ist in allen Unterkünften untersagt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist der Bewohner verpflichtet, eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 300,00 EUR an den Betreiber zu zahlen. Die Geltendmachung höherer Reinigungs- und Renovierungskosten behält sich der Betreiber vor; in diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf die entstandenen Kosten angerechnet. Dem Bewohner steht in diesem Fall der Nachweis frei, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Eine Zuwiderhandlung stellt ferner eine vertragswidrige Nutzung dar, die den Betreiber zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigen kann. Rauchen ist lediglich im Freien, sprich auf Balkonen erlaubt.

5.2 Tiere sind in allen Unterkünften einschließlich Balkone grundsätzlich nicht zugelassen. Tiere dürfen vom Bewohner nur ausnahmsweise nach vorheriger Zustimmung des Betreibers und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. Ein Anspruch auf Zustimmung des Betreibers besteht nicht.

5.3 Fundsachen bzw. liegengebliebene/vergessene Gegenstände werden dem Bewohner nur auf Anfrage und gegen Erstattung der dafür anfallenden Kosten nachgesandt. Der Betreiber wird die Gegenstände im Übrigen für die Dauer von 2 Wochen aufbewahren.

5.4 Der Bewohner ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.

5.5 Für die Dauer der Überlassung der Unterkunft ist der Bewohner verpflichtet, bei Verlassen der Unterkunft Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.

5.6 Der Betreiber hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Unterkunft, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Bewohners ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Betreiber wird den Bewohner über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

§ 6 Haftung des Bewohners

6.1 Der Bewohner ist verpflichtet, die Unterkunft sowie die darin befindlichen Einrichtungen und Ausstattungen, ferner die allgemeinen Flächen und Einrichtungen des Betreibers pfleglich und schonend zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren.

6.2 Der Bewohner haftet für alle Schäden, die dem Betreiber durch ihn selbst, seine Gäste oder andere Personen, für die er verantwortlich ist, entstehen. Dies gilt insbesondere für Beschädigungen der Unterkunft und ihrer Einrichtung und Ausstattung, bei Entfernung von Einrichtungen und Ausstattung, sowie bei Beschädigungen in den allgemeinen Bereichen des Betreibers.

6.3 Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Bewohner unverzüglich dem Betreiber anzuzeigen, anderenfalls stehen dem Betreiber darauf beruhende Ersatzansprüche zu.

6.4 Nach Beendigung der Überlassungszeit ist die Unterkunft nebst Inventar im gleichen Zustand wie beim Einzug zu übergeben. Es kann vorab eine Kaution gefordert werden, um die Kosten der zu erwartender Schäden abzusichern.

6.5 Für den Fall der Nichtbeachtung der allgemeinen Brandschutz-Richtlinien, haftet der Bewohner für die Kosten, die durch das Auslösen eines Fehlalarms entstehen.

6.6 Sollten an den Leistungen des Betreibers Mängel oder Störungen auftreten, hat der Bewohner dies nach Feststellung unverzüglich zu rügen, damit der Betreiber die Möglichkeit erhält, die Mängel bzw. Störungen ggf. zu beseitigen. Unterlässt es der Bewohner schuldhaft, einen Mangel gegenüber dem Betreiber anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vereinbarten Entgelts nicht ein. Der Bewohner ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen Schaden möglichst gering zu halten.

6.7 Dem Bewohner sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für das Nachmachen, bzw. die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Bewohner zu übernehmen. Die Schlüssel müssen bei Abreise dem Betreiber wieder übergeben werden.

§ 7 Haftung des Betreibers

7.1 Der Betreiber haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Bewohners auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind; • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Betreiber die Pflichtverletzung zu vertreten hat, • sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers beruhen, und • Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Betreibers beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Bewohner vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Betreibers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Betreibers gleich.

7.2 Der Betreiber haftet nicht für Schäden oder Störungen, die außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen. Geringfügige Mängel, die den vertragsmäßigen Gebrauch des Mietobjekts nur unwesentlich beeinträchtigen (z. B. fehlende Teile der Ausrüstung, geringe Unsauberkeiten, gelegentlich kurzzeitig, vom Betreiber nicht zu vertretende Ausfälle der Strom- oder Wasserversorgung, Ausfall technischer Geräte etc.) berechtigen den Bewohner nicht zur Mietpreisminderung oder zu Schadensersatzansprüchen.

7.3 Für eingebrachte Sachen des Bewohners haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Betreibers nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Bewohner in der Unterkunft verwahrt und/oder hinterlässt.

7.4 Soweit dem Bewohner während seines Aufenthalts ein Stellplatz auf dem Parkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Parkplatz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge haftet der Betreiber nicht.

7.5 Alle Ansprüche des Bewohners gegenüber dem Betreiber verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für den Beginn der Verjährungsfrist gilt § 199 Abs. 1 BGB. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, eines gesetzlichen Vertreters des Betreibers oder eines Erfüllungsgehilfen des Betreibers beruhen, sowie bei Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Betreiber die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und ferner bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Betreibers eines gesetzlichen Vertreters des Betreibers oder eines Erfüllungsgehilfen des Betreibers beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Bewohner vertraut und vertrauen darf.

§ 8 Kaution

8.1 Es kann vom Betreiber eine Kaution von 100 EUR pro Person (kann nach Ermessen des Betreibers auch höher ausfallen, bspw. bei einer längeren Mietdauer) verlangt werden. Diese kann am Anreisetag per Barzahlung hinterlegt oder kurz vor Anreise auf unser Konto überwiesen werden (Eingang spätestens 2 Tage vor Anreise).

8.2 Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach der Abreise auf das angegebene Bankkonto, sofern das Mietobjekt wieder mängelfrei an den Betreiber übergeben wurde. Während der Mietzeit entstandene Schäden (dazu zählt u. a. auch ein stark erhöhter Reinigungsaufwand) werden mit dem hinterlegten Kautionsbetrag verrechnet. Bei Schäden, die den Kautionsbetrag überschreiten, erfolgt keine Rückerstattung. Zum weiteren Ausgleich des Schadens wird dann eine entsprechende Nachforderung an den Bewohner gestellt.

§ 9 Rückabwicklung des Vertrages (Stornierung)

9.1 Ein Rücktritt des Bewohners von dem mit dem Betreiber geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Betreibers. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Betreibers oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

9.2 Der Bewohner kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Betreibers auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Betreiber die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Bewohners erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Betreiber ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Betreibers oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.

9.3 Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Betreibers ist der Bewohner zur Stornierung bis vier Wochen vor Anreise berechtigt, im Übrigen nach den folgenden Maßgaben:

0 % des Grundpreises bei Stornierung bis 4 Wochen vor Anreise
50 % des Grundpreises bei Stornierung bis 2 Wochen vor Anreise
75 % des Grundpreises bei Stornierung bis 1 Woche vor Anreise
90 % des Grundpreises bei Stornierung weniger als 1 Woche vor Anreise

9.4 Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Betreiber (E-Mail ausreichend). Eventuelle An- oder bereits komplett getätigte Mietpreiszahlungen (gemäß Abs. 3.2) werden unter Berücksichtigung der eben aufgeführten Stornogebühren innerhalb von 14 Tagen erstattet. Nach einer Rücktrittserklärung des Bewohners, ist der Betreiber berechtigt, die gebuchte Einheit anderweitig zu vermieten.

9.5 Sofern ein Rücktrittsrecht des Bewohners innerhalb einer bestimmten Frist gemäß Abs. 9.2 schriftlich vereinbart wurde, ist der Anbieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Unterkunft vorliegen und der Bewohner auf Rückfrage des Betreibers auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

9.6 Zahlt ein Bewohner eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch binnen einer vom Betreiber gesetzten angemessenen Nachfrist nicht, so ist der Betreiber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
9.7 Ferner ist der Betreiber berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Dies gilt insbesondere, falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Betreiber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • die möblierte Wohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Bewohners, gebucht werden;
  • der Betreiber begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen durch den Bewohner den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Betreibers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Betreibers zuzurechnen ist;
  • ein Verstoß gegen Ziffer 2.4 (Unter- oder Weitervermietung der Ferienwohnung oder deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ohne vorherige Zustimmung des Betreibers) oder eine Überbelegung der Ferienwohnung vorliegt.

9.8 Der Anbieter hat den Bewohner von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Waren der Rücktritt bzw. die außerordentliche Kündigung des Betreibers berechtigt, hat der Bewohner keinen Anspruch auf Schadensersatz.

9.9 Bei einem Rücktritt bzw. einer außerordentlichen Kündigung des Betreibers gemäß Abs. 9.6 und 9.7 ist der Betreiber berechtigt, von dem Bewohner die Bezahlung des vereinbarten Preises zu fordern, sofern der Bewohner den Kündigungsgrund zu vertreten hat.

§ 10 Nutzungsbedingungen Internet

10.1 Der Betreiber stellt einen Internetzugang als Drahtlosnetzwerk zur Verfügung. Er gestattet dem Bewohner für die Dauer seines Aufenthaltes in der Unterkunft eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Bewohner hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Betreiber gewährleistet nicht die Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weiteren Nutzern zuzulassen und den Zugang des Bewohners ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Betreiber deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Betreiber behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

10.2 Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Bewohner Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Betreibers und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Bewohner verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Betreiber hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

10.3 Der Bewohner wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Betreiber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Bewohners. Für Schäden an digitalen Medien des Bewohners, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Betreiber keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Betreiber und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

10.4 Für die Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen der über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und für getätigte Rechtsgeschäfte ist der Bewohner selbst verantwortlich. Besucht der Bewohner kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.

Der Bewohner verpflichtet sich insbesondere:

  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
  • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich zu machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
  • die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten;
  • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder verbreiten;
  • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung zu nutzen.

10.5 Der Bewohner stellt den Betreiber der Unterkunft von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Bewohner und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Bewohner oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Betreiber der Unterkunft auf diesen Umstand hin. Der Betreiber ist berechtigt bei einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung oder bei Ermittlungen im Rahmen eines Strafverfahrens die Identität des Bewohners und der Mitreisenden anzugeben.

§ 11 Datenschutz

Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Reinigungsdienst, Hausverwaltung, Versicherung, etc.).

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen müssen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Bewohner sind unwirksam.

12.2 Als Erfüllungs- und Zahlungsort gilt der Betriebsort des Betreibers. Der ausschließliche Gerichtsstand ist das Amtsgericht Fürth.

12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

12.4 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu treffen, die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Stand der Vertragsbedingungen 01.02.2021

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